Jahresabschluss

Der Jahresabschluss stellt das Zeugnis über das vergangene Geschäftsjahr Ihres Unternehmens dar. Für Ihren Erfolg interessieren sich unter anderem auch das Finanzamt, das Bundesamt für Justiz oder Kreditinstitute und Gläubiger.

In meiner Kanzlei erstellen wir den Jahresabschluss in enger Zusammenarbeit mit Ihnen als Mandanten. Dies ist Voraussetzung, um Ihre individuellen Bedürfnisse steuerlich, oder für zukünftige Investitionen, optimal zu berücksichtigen.

In einem gemeinsamen finalen Bilanzgespräch werden neben den Zahlen der Vergangenheit auch mögliche Maßnahmen für die Zukunft abgeleitet und besprochen.

Die Digitalisierung hat mittlerweile auch im Bereich des Jahresabschlusses weitreichende Folgen.


Das Steuerrecht schreibt eine Taxonomie zur Einreichung der sog. E-Bilanz vor, die jährlich angepasst wird. Das Finanzamt hat dadurch die Möglichkeit, über Kennziffern den eingereichten Jahresabschluss auszuwerten und ihn in eine Risikogruppe einzustufen. Diese Einstufung hat Auswirkung auf möglicherweise anstehende Außenprüfungen.

Für Gesellschaften mit Haftungsbeschränkungen sind grundsätzlich die Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger zu hinterlegen. Bei einer Fristversäumnis verhängt das Bundesamt der Justiz Ordnungsgelder ab 2.500,00 EUR.

Auch die Banken gehen von der Einreichung des Jahresabschlusses in Papierform auf die digitale Einreichung über. Meine Kanzlei erstellt in diesem Fall für Sie den digitalen Finanzbericht und übermittelt ihn in einem sicheren Datenformat direkt an Ihren zuständigen Bankberater.

In unserer Kanzlei erstellte Jahresabschlüsse erfüllen nicht nur den Anspruch, im Hinblick auf die individuellen Maßgaben unserer Mandanten steueroptimal gestaltet zu sein, sie sind auch von hoher betriebswirtschaftlicher Aussagekraft.

Meine Leistungen im Bereich des Jahresabschlusses umfassen folgende Tätigkeiten:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilungen
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/ -aufgabe bzw. Liquidation
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Erstellung Anhang
  • Beratung bei der Erstellung von Lageberichten
  • E-Bilanz nach § 5b EStG
  • Optimierte Gewinnermittlungen unter Berücksichtigung der steuerlichen Wahlrechte
  • Erstellung einer reduzierten Bilanz zur Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger nach § 325 HGB
  • Aufstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung